Kompetenzen

Unsere Tätigkeit ist auf das Zivilrecht ausgerichtet mit folgenden Schwerpunkten:

  • Arbeitsrecht:
    Kündigungsschutz, Arbeitsentgelt, Abfindung, Betriebsrat, Zeugnis, Urlaub, Sozialauswahl u.a.

  • Familienrecht:
    Scheidung, Unterhalt, Umgang, Sorge, Zugewinnausgleich, Hausrat, Versorgungsausgleich u.a.

  • Vertrags- und Schadensersatzrecht:
    Kaufvertrag, Garantie, Gewährleistung, Mietvertrag, Räumung, Werkvertrag, Verkehrsunfall u.a.


Unser Mandantenstamm setzt sich zusammen aus Privatpersonen, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wir seit 1996 betreuen.

Nach unserer Erfahrung trägt die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant besonders dann Früchte, wenn wir gemeinsam, offen und sorgfältig Chancen und Risiken bewerten, um daraus zielstrebig Strategien und Taktiken zu entwickeln.

Mit unseren Qualifikationen und kontinuierlicher Weiterbildung setzen wir uns gerichtlich wie außergerichtlich bestmöglich für Ihre Interessen ein und helfen Ihnen, eine optimale Lösung Ihres Anliegens zu erreichen.